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E-Mobility

Sind E-Scooter prädestiniert für Unfälle?

Sind E-Scooter prädestiniert für Unfälle?

Lesedauer: 2 Minuten

Zusammenfassung:

  • Fahrradwege schon jetzt überfüllt
  • Langsamere Modelle sind sogar auf Gehwegen zulässig

E-Scooter können eine Gefahrenquelle für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Auf Fahrradwegen herrscht heute schon zu viel Verkehr, und einige E-Scooter Modelle sollen sogar auf Gehwegen zugelassen werden, was zu nicht unerheblichen Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer führen kann.

Unsere Städte werden zunehmend von Automobilen überflutet, was zu Lärm, Stau und Umweltverschmutzung führt. Städte und Kommunen sehen sich auf Grund von Emissionsschutzgesetzen, wie dem drohenden Klimawandel gezwungen, neue Wege in Sachen Mobilität zu gehen. Oftmals ist hierbei von Elektroautos und einer Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs zu hören, was zwar dringend nötig ist, jedoch auf kurzen Strecken keine Entlastung der Verkehrsinfrastruktur bringt. Hier kommt der E-Scooter ins Spiel, der sich perfekt für kurze Wege eignet und durch seine kompakte Größe auch in Bus und Bahn transportiert werden kann. Der Gesetzgeber hat diese Chance erkannt und wird im Laufe dieses Jahres die Zulassung zum Straßenverkehr erlauben. Länder wie die USA, die den E-Scooter schon länger auf ihren Straßen erlauben, haben jedoch nicht nur positive Erlebnisse gemacht. So ist etwa die Zahl der Verkehrsunfälle mit E-Scooter Beteiligung viel stärker ausgefallen, als erwartet. Aus diesem Grund stellt sich Frage, ob E-Scooter prädestiniert für Unfälle sind.

E-Scooter […] können bei einem Unfall zu schweren Verletzungen führen […].

Sicherheitsaspekte von E-Scootern

E-Scooter erreichen bis zu 20 km/h und können bei einem Unfall zu schweren Verletzungen führen, so Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der deutschen Versicherer. Da bisher noch keine gesetzliche Zulassung der elektrischen Kleinstfahrzeuge vorliegt, haftet bei einem Schaden auch keine Haftpflichtersicherung. Aus diesem Grund wirbt Verkehrsminister Andreas Scheuer mit einer Versicherungspflicht für E-Scooter. Problematisch sei ein geplanter Einsatz der elektrischen Roller auf den Geh- und Radwegen der Städte, so der Unfallexperte Brockmann. Auf Grund des ohnehin schon hohen Verkehrsaufkommens auf den Radwegen, stellen E-Roller ein weiteres Hindernis dar, auf das sich Radfahrer einstellen müssten. Der Gesetzgeber plant zudem leistungsschwächere Roller, auch für Kinder ab 12 Jahren, für den Gehsteig zuzulassen, was wiederum die schwächsten Verkehrsteilnehmer, die Fußgänger, gefährdet. Hier stellt sich die Frage, was Kraftfahrzeuge, und so sollen die E-Scooter klassifiziert werden, auf Bürgersteigen zu suchen haben. Für den Verkehrsexperten Brockmann ist dies ein Unding, da er solche „Spielzeuge“ für nicht verkehrstauglich hält. Bemerkenswert an der Gesetzesnovelle ist die Tatsache, dass E-Scooter einer Versicherungspflicht unterliegen sollen, die schnelleren und größeren E-Bikes jedoch nicht. Der Präsident der Deutschen Verkehrswacht Kurt Bodewig sieht die Einführung von E-Scootern mit Skepsis: „Wir dürfen einen aggressiven Nutzungskonflikt gegen Fußgänger in den Innenstädten nicht zulassen.“ Die negativen Erfahrungen anderer Länder mit den schnellen Scootern verheißen für die Verkehrssicherheit nicht Gutes und stellen eine Herausforderung für Polizei und Verkehrsteilnehmer dar.